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Wiederkehrende Prüfung von Schankanlagen

Fachgerechter Schankanlagenservice für Gastronomie, Vereine und Veranstalter in Sachsen.

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Regional im Einsatz

Dresden, Meißen, Weinböhla, Bautzen, Chemnitz, Leipzig, Hoyerswerda und Umgebung.

Wiederkehrende Prüfung ist Betreiberpflicht

Getränkeschankanlagen müssen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person sicherheitstechnisch geprüft werden. Dabei geht es nicht um Hygiene, sondern um Betriebssicherheit, Drucktechnik, sicherheitstechnische Bauteile, Schutzmaßnahmen und Dokumentation.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist für die wiederkehrende Prüfung häufig eine Frist von zwei Jahren angemessen. Je nach Nutzung, Betreiberwechsel, Umbau oder starker Beanspruchung können kürzere Fristen erforderlich sein.

Hygieneprüfung und sicherheitstechnische Prüfung trennen

Die Lebensmittelüberwachung betrifft vor allem Hygiene, Eigenkontrolle und Reinigungsnachweise. Die wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung ist ein eigener Pflichtbereich und erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person. Eine Reinigung ersetzt diese Prüfung nicht.

Was bei der Prüfung betrachtet wird

Betriebssicherheit

Sicherer Zustand der Anlage und relevanter Bauteile.

Drucktechnik

Druckminderer, Leitungen, Anschlüsse und sicherheitsrelevante Komponenten.

Schutzmaßnahmen

Maßnahmen gegen Gefährdungen im Betrieb der Getränkeschankanlage.

Dokumentation

Nachvollziehbare Prüfergebnisse und Hinweise für den Betreiber.

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